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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Hezinger Maschinen GmbH (nachfolgend: Hezinger)

I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen HEZINGER Maschinen GmbH (nachfolgend "HEZINGER") und dem Käufer, einschließlich aller zukünftigen Geschäfte. Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote von HEZINGER sind freibleibend und unverbindlich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind annähernde Werte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Bestellungen des Käufers sind bindend. Eine Auftragsbestätigung erfolgt entweder schriftlich oder durch die Lieferung bzw. Rechnungsstellung.
  3. Ist der Käufer Kaufmann, ist die schriftliche Bestätigung von HEZINGER für den Vertragsinhalt maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

  1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von HEZINGER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Käufers verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
  3. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Zulieferproblemen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Bei Lieferverzug aus Verschulden von HEZINGER kann der Käufer eine Entschädigung von 0,5 % pro Woche Verzögerung, maximal 5 % des Werts der verspäteten Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstigen Kosten.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

V. Gefahrübergang, Abnahme

  1. Die Gefahr geht mit Verladung oder Versandbeginn auf den Käufer über, auch bei Teillieferungen oder wenn HEZINGER weitere Leistungen wie Anlieferung oder Inbetriebnahme übernimmt.
  2. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme durch den Käufer, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuprodukte 12 Monate ab Lieferung. Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden.
  3. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  4. Der Käufer muss offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
  5. HEZINGER hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  6. Falls HEZINGER eine angemessene Nachfrist verstreichen lässt oder die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

VII. Haftungsbeschränkung

  1. HEZINGER haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei wesentlichen Vertragsverletzungen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. HEZINGER behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, tritt jedoch bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen an HEZINGER ab.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von HEZINGER. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz von HEZINGER.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Allgemeine Service-Bedingungen für Wartung und Reparatur

des Hezinger Service-Centers

I. Auftrag

  1. Die Anlieferung oder Anforderung eines Monteurs gilt als Auftragserteilung für Diagnose, Reparatur und Ersatzteillieferung. Verbindlich sind nur schriftlich vereinbarte Arbeiten.
  2. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Das Lieferwerk darf den Auftrag nach pflichtgemäßer Einschätzung ausführen.
  3. Zeitliche Angaben sind unverbindlich, sofern nicht anders festgelegt.
  4. Die Auswahl der Monteure obliegt dem Lieferwerk. Diese sind nicht vertretungsberechtigt.
  5. Der vor Ort anwesende Repräsentant des Kunden gilt als ermächtigt zur Auftragserteilung und Abnahme.
  6. Gerichtsstand ist Stuttgart.

II. Kostenanschläge

  1. Nur schriftlich als verbindlich gekennzeichnete Kostenanschläge sind bindend. Kosten für Anschläge gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Mehrkosten aus zusätzlichen Arbeiten dürfen bis zu 15 % der Endsumme ohne Rückfrage berechnet werden.

III. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • Das Ausmaß der Reparatur vorab bestmöglich bekannt ist.
  • Arbeiten ohne Unterbrechung erfolgen können.
  • Notwendige Hilfsmittel kostenfrei bereitstehen.
  • Ersatzteile direkt beim Lieferwerk bestellt werden.
  • Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.

IV. Vergütung

  1. Preise für Ersatzteile und Arbeitsleistungen werden gesondert ausgewiesen.
  2. Bei Festpreisvereinbarungen gilt nur der vereinbarte Preis.
  3. Ansonsten gelten Listenpreise und Berechnungssätze.
  4. Mehrkosten durch Kundenverschulden oder notwendige Sondermaßnahmen werden berechnet.
  5. Eine angemessene Vorauszahlung kann verlangt werden.

 

V. Pfandrecht

Das gesetzliche Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt gelten für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.

VI. Haftung

  1. Das Lieferwerk haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Monteure gelten als im Dienst des Kunden stehend; dieser haftet für entstehende Schäden.
  3. Die Haftung ist auf den Betrag der Reparaturkosten oder den Zeitwert des Gegenstandes begrenzt.
  4. Betreten der Werkstatt auf eigene Gefahr.
  5. Keine Haftung für nicht verwahrte Materialien des Kunden.
  6. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

VII. Gewährleistung

  1. Gewährleistung besteht für Fehlerfreiheit der eingebauten Ersatzteile und ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
  2. Wahlweise Nachbesserung oder Ersatz fehlerhafter Teile.
  3. Gewährleistung gilt nur für vereinbarte Arbeiten.
  4. Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Nutzung, Verschleiß oder Eingriffen durch Dritte.
  5. Frist: 3 Monate ab Abnahme.

VIII. Zahlung

Fällig ohne Abzug bei Rechnungserhalt. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Ludwigsburg